Für alle Gäste

Haus- &
Badeordnung

Damit alle sicher und entspannt baden können. Version 2.1, Stand Juli 2026, ausgehängt im Eingangsbereich und hier im Wortlaut.

Auf einen Blick

Die wichtigsten Regeln

Diese Übersicht hilft beim schnellen Nachsehen. Verbindlich ist der vollständige Text weiter unten.

  • Fotografieren / Filmen verboten
  • Musik- / Tongeräte verboten
  • Mobiltelefone verboten
  • Alkohol verboten (außer Gastronomie)
  • Glas / zerbrechliche Behälter verboten
  • Tiere verboten
  • Straßenschuhe im Nass-/Barfußbereich verboten
  • Seitliches Einspringen / Hineinstoßen verboten
  • Cannabiskonsum gesetzlich verboten (§ 5 KCanG)
  • Shisha / Wasserpfeife verboten
  • Rauchen nur auf der Liegewiese erlaubt
  • Aufsichtspflicht liegt bei den Eltern (§ 832 BGB)

Zu Cannabis: verboten nach § 5 KCanG in Sportstätten und deren Sichtweite (bis 100 m um den Eingangsbereich) sowie in Gegenwart von Personen unter 18 Jahren.

Verbindlich

Der vollständige Wortlaut

§ 1

Allgemeines

  1. Die Haus- und Badeordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit im Bad. Das Bad wird als öffentliche Einrichtungen betrieben. Sie dient der Gesundheitspflege, der Erholung und dem Sport. Die Haus- und Badeordnung wird im Eingangs- bzw. Kassenbereich und im Internet durch Aushang bekannt gegeben. Die Haus- und Badeordnung ist für alle Badegäste verbindlich.
  2. Jeder kann das Bad im Rahmen dieser Ordnung während der bestimmten und bekannt gemachten allgemeinen Badezeit gegen Entgelt nutzen. Mit dem Lösen der Eintrittskarte erkennt jede/r Besucher/in diese, sowie alle sonstigen zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit erlassenen Anordnungen an.
  3. Die Benutzungsentgelte setzt die Freibad Eckbusch gemeinnützige Betreibergesellschaft mbH fest. Sie werden durch Aushang bekannt gegeben. Einzelkarten gelten zur sofortigen, einmaligen Benutzung am Lösungstag. Eintrittskarten sind dem Personal nach Verlangen vorzuweisen, verloren gegangene Eintrittskarten werden nicht ersetzt. Wechselgeld ist sofort zu kontrollieren, spätere Reklamationen werden nicht anerkannt.
  4. Die Badeeinrichtung ist pfleglich zu behandeln. Bei missbräuchlicher Benutzung, Verunreinigung oder Beschädigung haftet der/die Besucher/in für den Schaden. Für schuldhafte Verunreinigungen kann ein besonderes Reinigungsgeld erhoben werden, dessen Höhe im Einzelfall nach Aufwand festgelegt wird. Findet ein/e Besucher/in die ihm/ihr zugewiesenen Räume verunreinigt oder beschädigt vor, so sollte er/sie dies dem Aufsichtspersonal sofort mitteilen.
  5. Die Besucher/innen haben alles zu unterlassen, was den guten Sitten, sowie der Aufrechterhaltung der Sicherheit, Ruhe und Ordnung zuwiderläuft.
  6. Das Rauchen ist im Bad auf der Liegewiese gestattet, sofern keine Belästigung anderer Badegäste erfolgt. Die Liegewiesen sind von Zigarettenresten freizuhalten. Die Nutzung von Shishas (Wasserpfeifen) ist im gesamten Badbereich – auch auf der Liegewiese – aus Brand- und Rücksichtnahmegründen nicht gestattet. Im Bad ist es nicht gestattet, alkoholische Getränke außerhalb der Restaurationsbetriebe zu sich zu nehmen, sowie zerbrechliche Behälter (z. B. aus Glas oder Porzellan) in den Umkleide-, Sanitär- und Badebereichen sowie auf der Wiese zu benutzen.
  7. Der Konsum von Cannabis ist im Bad sowie in einem Umkreis von 100 Metern um dessen Eingangsbereich gesetzlich verboten. Nach § 5 Konsumcannabisgesetz (KCanG) ist der öffentliche Konsum von Cannabis in öffentlich zugänglichen Sportstätten und in deren Sichtweite untersagt; eine Sichtweite besteht danach bis zu einem Abstand von 100 Metern vom Eingangsbereich (§ 5 Abs. 2 Nr. 4, Satz 2 KCanG). Das Verbot gilt unabhängig vom Alter der Besucher/innen. Zusätzlich ist der Konsum von Cannabis in unmittelbarer Gegenwart von Personen unter 18 Jahren gesetzlich verboten (§ 5 Abs. 1 KCanG). Verstöße können zum Ausschluss vom Bad führen (vgl. Abs. 10) und stellen zugleich eine Ordnungswidrigkeit nach dem KCanG dar.
  8. Zum Unterbringen von Geld und Wertsachen können Schließfächer – soweit vorhanden – gemietet werden. Es handelt sich hierbei um einen reinen Service; eine Haftung für eingeschlossene Wertsachen wird nicht übernommen (vgl. § 3 Abs. 4).
  9. Fundsachen sind beim Aufsichtspersonal abzugeben.
  10. Den Anordnungen des Aufsichtspersonals ist Folge zu leisten. Das Personal des Bades übt gegenüber allen Besucher/innen das Hausrecht aus. Besucher/innen, die gegen die Haus- und Badordnung verstoßen, können vorübergehend oder dauernd vom Besuch des Bades ausgeschlossen werden. Das Benutzungsentgelt wird in solchen Fällen nicht erstattet.
  11. Den Besucher/innen ist es nicht erlaubt, im Schwimmbadbereich Musikinstrumente, Tonwiedergabegeräte, Fernsehgeräte oder andere Medien (z. B. Mobiltelefone) zu benutzen. Geräte, mit denen fotografiert und/oder gefilmt werden kann, dürfen in den Bereich der Umkleiden, Duschen und Sanitärräume nicht mitgenommen werden. Am Körper getragene Geräte mit Kamera- oder Aufnahmefunktion – insbesondere Datenbrillen (Smart Glasses), Action-Cams und vergleichbare Geräte – dürfen im gesamten Badbereich nicht getragen oder benutzt werden; das Verbot gilt unabhängig davon, ob tatsächlich aufgezeichnet wird, weil dies für andere Badegäste nicht erkennbar ist. Medizinische Hilfsmittel und Sehhilfen ohne Aufnahmefunktion bleiben davon unberührt; über Ausnahmen entscheidet die Betriebsleitung. Fotografieren und Filmen fremder Personen ist ohne deren Einwilligung rechtlich nicht gestattet.
  12. Wünsche, Anregungen und Beschwerden nimmt das Aufsichtspersonal bzw. die Betriebsleitung entgegen.
  13. Privatpersonen dürfen in den Bädern keinen Schwimmunterricht gegen Entgelt erteilen.
  14. Foto- und Videoaufnahmen, Rundfunk- und Fernsehübertragungen sowie Werbeveranstaltungen dürfen nur mit vorheriger Zustimmung der Betriebsleitung durchgeführt werden.
§ 2

Öffnungszeiten und Zutritt

  1. Die Öffnungszeiten und der Einlass-Schluss werden öffentlich bekannt gegeben. Schwimmvereine, Schulklassen und andere geschlossene Gruppen können die Schwimmbäder außerhalb der allgemeinen Badezeit benutzen, wenn dies durch die Bad- bzw. Betriebsleitung besonders geregelt ist.
  2. Die Badleitung kann die Benutzung des Bades oder Teile davon einschränken. Bei Überfüllung, Betriebsstörungen oder anderen besonderen Gründen kann das Bad zeitweise geschlossen werden. Bei Gewitter ist den Anweisungen des Personals Folge zu leisten. Bei Einschränkung der Nutzung einzelner Betriebsteile oder einzelner Angebote besteht kein Anspruch auf Minderung oder Erstattung des Benutzungsentgeltes.
  3. Der Zutritt ist unter anderem Personen nicht gestattet,
    • die unter Einfluss berauschender Mittel stehen,
    • die Tiere mit sich führen,
    • die an einer übertragbaren Krankheit leiden oder offene Wunden haben,
    • die das Bad zu gewerblichen oder sonstigen badunüblichen Zwecken nutzen wollen,
    • gegen die ein Hausverbot besteht.

    Psychisch Kranke, bei denen Anhaltspunkte für eine Selbst- oder Allgemeingefährdung bestehen, sowie Personen mit Krampfanfallsleiden dürfen im Interesse ihrer eigenen Sicherheit die Bäder nur in Begleitung benutzen. Das Gleiche gilt für Personen, die sich ohne fremde Hilfe nicht sicher fortbewegen können. Eine gesonderte Betreuung durch das Aufsichtspersonal kann nicht gewährleistet werden.

  4. Kindern bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres ist der Zutritt und Aufenthalt nur in Begleitung eines Erwachsenen gestattet.
  5. Die Aufsichtspflicht für Kinder und Jugendliche liegt bei den Erziehungsberechtigten bzw. den sie begleitenden Personen (§ 832 BGB). Das Aufsichtspersonal des Bades sorgt für die allgemeine Sicherheit und Ordnung im Badebetrieb; es ersetzt nicht die persönliche Beaufsichtigung der eigenen Kinder durch die Erziehungsberechtigten. Diese sind gehalten, ihre Kinder – insbesondere im und am Wasser – ununterbrochen im Blick zu behalten.
  6. Jede/r Besucher/in muss im Besitz einer gültigen Benutzungskarte für die entsprechende Leistung sein.
  7. Gelöste Benutzungskarten werden nicht zurückgenommen, Entgelte nicht zurückgezahlt. Für verlorene Benutzungskarten wird kein Ersatz geleistet. Einzelkarten sind nur am Tage der Ausgabe gültig und berechtigen zu einer einmaligen ununterbrochenen Benutzung des Bades.
  8. Die Betreibergesellschaft behält sich das Recht vor, die Öffnungszeiten des Bades bei bestehendem oder beginnendem Schlechtwetter einzuschränken oder gar das Bad zu schließen. Auch hier werden keine Erstattungen des Benutzungsentgeltes gezahlt.
  9. Saisonkarten gelten nur für die Saison, in der diese gelöst wurden. Die Dauer der Freibadsaison wird durch die Betreibergesellschaft festgelegt. 10er-Karten sind ein volles Kalenderjahr nach Kauf gültig.
  10. Eintrittskarten berechtigen nur für den Eintritt in das Freibad Eckbusch, nicht in andere Bäder in Wuppertal. Andersherum sind auch Eintrittskarten fremder Bäder im Freibad Eckbusch nicht gültig.
§ 3

Haftung

  1. Die Besucher/innen benutzen das Bad einschließlich der Spiel- und Sporteinrichtungen auf eigene Gefahr, unbeschadet der Verpflichtung des Betreibers, das Bad und ihre Einrichtungen in einem verkehrssicheren Zustand zu erhalten. Für höhere Gewalt sowie für Mängel, die auch bei Einhaltung der üblichen Sorgfaltspflicht nicht sofort erkannt werden, haftet der Betreiber nicht.
  2. Für die Zerstörung, Beschädigung oder für das Abhandenkommen der in die Einrichtung eingebrachten Sachen wird nicht gehaftet.
  3. Die Betreibergesellschaft oder ihre Erfüllungshilfen haften für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Im Übrigen ist eine Schadensersatzhaftung für Schäden aller Art ausgeschlossen. Dies gilt auch für die auf den Einstellplätzen des Bades abgestellten Fahrzeuge.
  4. Für den Verlust von Wertsachen, Bargeld und Bekleidung haftet der Betreiber nur nach den gesetzlichen Regelungen; dies gilt auch für Wertsachen, die in Schließ- oder Wertfächern eingeschlossen wurden, da deren Bereitstellung ein reiner Service ohne Gewährleistung ist. Dies gilt auch bei Beschädigungen der Sachen durch Dritte.
§ 4

Zusätzliche Bestimmungen für die Schwimmbäder

  1. Benutzungskarten werden bis 60 Minuten vor Ende der Öffnungszeit ausgegeben (Kassenschluss). Die Badezone ist 30 Minuten vor Betriebsschluss zu verlassen.
  2. Die Kabine oder den Schrank hat der/die Besucher/in selbst zu verschließen, den Schlüssel hat er/sie während des Bades bei sich zu halten. Bei Verlust der Zugangsberechtigung, von Wertfachschlüsseln, Leihsachen wird ein Betrag in Höhe des Wiederbeschaffungswertes in Rechnung gestellt.
  3. Der/Die Besucher/in hat sich vor der erstmaligen Benutzung der Schwimmbecken einer Körperreinigung zu unterziehen. Der Aufenthalt im Nassbereich (Beckenbereich) ist nur in üblicher Badebekleidung gestattet. Auf der Liegewiese ist das Sonnenbaden oben ohne gestattet, sofern hierdurch keine anderen Badegäste belästigt werden. Im Zweifelsfall entscheidet das Aufsichtspersonal.
  4. Das Urinieren im gesamten Freigelände, auf der Liegewiese sowie in den Wasserbecken ist aus Gründen der Hygiene und Wasserqualität nicht gestattet. Hierfür sind ausschließlich die dafür vorgesehenen Toilettenräume zu nutzen.
  5. Badegäste dürfen die Barfußgänge, Duschräume nicht mit Straßenschuhen betreten.
  6. Die Benutzung von Sport- und Spielgeräten (z. B. Schwimmflossen, Tauchautomaten, Schnorchelgeräten) und Schwimmhilfen ist nur mit Zustimmung des Aufsichtspersonals gestattet. Die Benutzung von Augenschutzbrillen (Schwimmbrillen) erfolgt auf eigene Gefahr. Schwimmhilfsmittel sind im Schwimmerbecken verboten. Über Ausnahmen entscheidet das Aufsichtspersonal.
  7. Im Bad sind Ball- und Ringspiele sowie Bewegungsspiele auf den hierfür vorgesehenen Plätzen erlaubt. Das Aufsichtspersonal kann Ausnahmen zulassen, wenn Störungen des Badebetriebes nicht zu erwarten sind. Bei starkem Spielbetrieb können die Spiele untersagt oder eingeschränkt werden.
  8. Die Benutzung von Sprunganlagen und Wasserrutschen geschieht auf eigene Gefahr. Beim Springen ist darauf zu achten, dass der Sprungbereich frei ist und nur eine Person das Sprungbrett betritt. Ob eine Anlage zum Springen freigegeben wird, entscheidet das zuständige Aufsichtspersonal. Bei der Kinderwasserrutsche ist der Eintauchbereich sofort frei zu machen und vor dem Rutschen auf einen freien Eintauchbereich zu achten. Die Rutsche ist nur mit einer Person zu besteigen. Die Kinderwasserrutsche ist für Kinder von 3–9 Jahren zugelassen. Die Begleitung der Kinder ist für ein ordnungsgemäßes Rutschen verantwortlich und haftet für etwaige Schäden durch Missachtung.
  9. Jeder Badegast muss das im Bad bestehende erhöhte Unfallrisiko beachten, das z. B. durch nass belastete und/oder seifige Bodenflächen entsteht. Deshalb ist besondere Vorsicht geboten. Rutschfeste Badeschuhe sind empfehlenswert.
  10. Seitliches Einspringen, das Hineinstoßen oder -werfen anderer Personen in das Becken sind untersagt.
  11. Die vom Bad angebotenen Wasserattraktionen, Spielgeräte und Spielsachen verlangen Umsicht und Rücksichtnahme auf andere Badegäste.
§ 6

Nutzung Garderobenschränke und Wertfächer

  1. Wertfächer stehen dem Badegast nur während der Gültigkeit seiner Zutrittsberechtigung zur Benutzung zur Verfügung. Auf die Benutzung besteht kein Anspruch. Nach Betriebsschluss werden alle noch verschlossenen Wertfächer geöffnet und gegebenenfalls geräumt. Der Inhalt wird wie eine Fundsache behandelt.
§ 7

Schlussbestimmungen

  1. Die Haus- und Badeordnung gilt nur für den allgemeinen Badebetrieb. Bei Sonderveranstaltungen können von dieser Haus- und Badeordnung Ausnahmen zugelassen werden, ohne dass es einer besonderen Aufhebung der Haus- und Badeordnung oder einzelner Bestimmungen bedarf.
  2. Diese Benutzungsordnung tritt am 01.05.2014 in Kraft und wurde zuletzt am 12.07.2026 redaktionell aktualisiert.
  3. Alle bisherigen Richtlinien über die Benutzung des Freibad Eckbusch werden mit dem Inkrafttreten dieser Haus- & Badeordnung aufgehoben.

Wuppertal, 12. Juli 2026 · Frank Chabrié, Geschäftsführer · Freibad Eckbusch gemeinnützige Betreibergesellschaft mbH

Diese Fassung im Netz gibt die Haus- und Badeordnung im Wortlaut wieder. Rechtlich maßgeblich ist der Aushang im Eingangsbereich; das unterschriebene PDF steht zum Herunterladen bereit.